20. September 2017

Der echte Wille zur Veränderung der Porzer Verkehrssituation fehlt

KÖLNER FDP-POLITIKER MELDET BERATUNGSBEDARF AN

Porzer Politiker und die „Vernetzte Gemeinschaft der Orts- und Bürgervereine Porz und Poll" sowie dem „Förderkreis rrh. Köln e.V." favorisierten eine zeitnah mögliche Verkehrsentlastung für Porz – die Trassenführung u.a. der L 82-6n sollte innerhalb der Machbarkeitsstudie geprüft werden. Auf Unverständnis stößt nun, dass ein Kölner FDP-Politiker in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 5. September 2017 wegen „Beratungsbedarfs“ eine Verschiebung der Entscheidung bis zur nächsten Sitzung am 10. Oktober 2017 fordert und dadurch dafür sorgt, dass das Zeitfenster – es endet bereits am 31.12.2017 – immer enger wird.

Unsere Porzer Politiker hatten in ihrer Bezirksvertretung-7-Sitzung am 20. Juni 2017 im Dringlichkeitsantrag hierzu einen Beschlußentwurf formuliert

„Die Bezirksvertretung Porz bittet den Verkehrsausschuss der Stadt Köln sich der untenstehenden Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Verkehrsplanung im Porzer Süden anzuschließen:

1) Die Machbarkeitsstudie ist um die Untersuchung der Straßenführung der L82-6n zu erweitern und der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat sicherzustellen, dass im Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der A 59 die von der Bezirksvertretung Porz und im Landestraßenbedarfsplan festgelegte Anbindung der L82-6n an die A 59 aufrecht erhalten bleibt.

2) Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird aufgefordert, den Landesbetrieb Straßen NRW zu beauftragen, die abgebrochene Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der L 274 (L274n) durch die Spicher Seen zu aktualisieren und zu Ende zu führen.“

und dies einstimmig beschlossen.

Quelle:
Ratsinformation der Stadt Köln vom 20.06.2017

In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 5. September 2017 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

„Die Variante L82-6n ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes der Stadt Köln. Entsprechende Untersuchungen und Beschlüsse der politischen Gremien der Stadt Köln sind dieser Einstufung vorausgegangen. Bei der Fortschreibung der Integrierten Verkehrswegwegeplanung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde diese Trasse von der Stadt Köln als Bedarf angemeldet. Vom Land wurde dieser Bedarf jedoch in einer niedrigen Priorität eingestuft, die keine Aussicht auf Umsetzung der Planung erkennen lässt. Ein Grund hierfür sind die hohen Kosten, die mit der Umsetzung der Maßnahme verbunden sind. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis von 0,6 war zu ungünstig, um eine höhere Priorität erreichen zu können. Dennoch sollte alles unternommen werden, um den Bau der Straße nicht zu verbauen. Daher empfiehlt die Verwaltung dem Verkehrsausschuss, ihr einen Auftrag zu erteilen, im anstehenden Planfeststellungsverfahren Sorge dafür zu tragen, dass ein Anschluss der L 82-6n möglich bleibt. Falls erforderlich, wird die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eventuell notwendige Vorsorgekosten, die dann von der Stadt Köln zu tragen wären, zur Entscheidung vorlegen.

Für die Realisierung der L274n hat der Landesbetrieb Straßen NRW ein Planfeststellungsverfahren eröffnet. In diesem Rahmen sind auch Untersuchungen durchgeführt worden, welche die Umweltauswirkungen des Vorhabens beschreiben und bewerten. Diese Bewertung hat dazu geführt, dass die Realisierung des Vorhabens im Bereich der Spicher Seen auf Widerstände aus Artenschutzgründen stößt. Deswegen kann die Trasse in diesem Bereich nicht weiter verfolgt werden, wenn es eine Alternative gibt, die weniger stark in Natur und Landschaft eingreift. Daher haben die Städte Niederkassel, Troisdorf, der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Köln vereinbart, gemeinsam die Machbarkeitsstudie hierzu anzufertigen, damit eine Entscheidungsgrundlage vorliegt. Das Ergebnis liegt nunmehr vor und ist als Anlage 1-3 beigefügt.
Das Ingenieurbüro V-KON wurde beauftragt, diese vergleichende Machbarkeitsstudie durchzuführen, um eine Vorzugsvariante zu bestimmen, die dann als gemeinsamer Vorschlag für eine Entlastungsstraße dem Land NRW benannt werden sollte. Dieses gemeinsame, abgestimmte Vorgehen ist Voraussetzung für eine Finanzierung durch das Land NRW.
Im Rahmen dieser Untersuchung ist auch die unter Punkt 2 angesprochene Variante 3 L 274n untersucht worden. Mit dem neu aufgestellten Bundesverkehrswegeplan tritt nun ein weiterer Konfliktpunkt auf, da die Trasse der L 274n in Teilen deckungsgleich ist mit einer möglichen, im vordringlichen Bedarf aufgenommenen, Trasse der neuen Autobahnverbindung BAB A 553 von der BAB A 555 zur BAB A 59. In einem solchen Fall verdrängt die Planung der Bundesautobahn die Landesstraßenplanung. Die L 274n könnte nur dann auf dieser ohnehin konfliktbelasteten Trasse geführt werden, wenn das Linienbestimmungsverfahren zum Ergebnis käme, dass die BAB 553 nicht im Bereich der Spicher Seen an die BAB 59 angeschlossen würde. Der Abschluss des Linienbestimmungsverfahrens ist nach heutiger Einschätzung der Verwaltung frühestens in fünf Jahren zu erwarten.
Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz ist dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem Verkehrsministerium des Landes NRW mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt worden. Sobald diese Stellungnahmen vorliegen, werden sie den politischen Gremien unverzüglich zur Kenntnis gegeben."

Die „Vernetzte Gemeinschaft“ hat in der vergangenen Woche einen offenen Brief und eine Pressemitteilung veröffentlicht

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